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Satzungen

Zur Bezuschussung von Jubiläen und anderen Veranstaltungen bitte den Anhang der Finanzordnung beachten! Wichtig ist, dass die Anzahl der Mitglieder der Jubiläumswehr genannt wird, für die der Mitgliedsbeitrag zum KFV LOS e.V. entrichtet wurde. Die Angaben zur Kontoverbindung nicht vergessen!



Die Verteilung erfolgt wie folgt:

Gemeldete und durch den Vorstand zur Bezuschussung genehmigte Veranstaltungen werden gesammelt. Die im jeweiligen Geschäftsjahr zur Verfügung stehende Summe wird durch die Gesamtzahl der gemeldeten Mitglieder geteilt und mit der jeweiligen Mitgliederzahl der Ortswehr/Löschzug multipliziert. Ein Berechnungsbeispiel befindet sich im Anhang der Finanzordnung. Künstlich geschönte Statistiken schaden somit allen Antragstellern! Die zur Verfügung stehende Summe wird nämlich nicht mehr. Es steht dem KFV LOS e.V. frei, jeder Zeit, eine Abfrage beim Träger des Brandschutzes, bezüglich der Mitgliederzahlen, zu stellen.